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Schutzkonzept

Im Oktober 2005 trat § 8a SGB VIII "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" in Kraft. Mit dem neuen Bundeskinderschutzkonzept (BKSchG) vom 01.01.2012 wurde u.a. auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert und somit der § 8a-SGB-VIII-Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung neu formuliert.

Im Amtsblatt 9/2013 setzte der Erzbischof von Bamberg die Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in Kraft (PrävO). Sie hat Gültigkeit für alle katholischen Rechtsträge im ErzbistumBamberg.

Alle katholischen Einrichtungen im Erzbistum Bamberg sind demnach aufgefordert, bis zum 31.12.2022 ein institutionelles Schutzkonzept  zu erstellen, um Prävention, Sicherheit und erforderliche Interventionen im Fall von sexualisierter Gewalt zu gewährleisten.

Unser Team nutzte die Coronazeit, um ein Schutzkonzept für unseren Kindergarten zu erstellen. Wir freuen uns sehr, dass dieses von den zuständigen Stellen für gut befunden und genehmigt wurde.

Wir laden sie dazu ein, sich hier über unser veröffentlichtes Konzept zu informieren und bedanken uns für Ihr Feedback. Dies kann in Form von Emails, telefonisch oder im direkten Gespräch geschehen.

Ihr Kindergartenteam St. Kunigund